Kostenübernahmen

Ich muss Sie darauf hinweisen, dass meine Gebühren unabhängig von einer evtl. Übernahme der Kosten durch eine Krankenversicherung oder Zusatzversicherung zu begleichen sind.

Bitte informieren Sie sich, was Ihre Zusatzversicherung bzw. Krankenversicherung von den Leistungen übernimmt.

 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Auslagen für Heilpraktiker in der Regel nicht.

 

Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, lege ich bei der Berechnung meiner Leistungen die Gebührenordnung für Heilpraktiker zu Grunde (GebüH).

 

Ansonsten richten sich die Behandlungskosten nach dem Zeitaufwand, die unmittelbar nach der Behandlung üblicherweise bar beglichen werden . Eine Rechnung bzw. Bescheinigung für das Finanzamt kann Ihnen aber gerne ausgestellt werden, aufgeschlüsselt nach o.g. Gebührenordnung.

 


Impfen

Bitte informieren Sie sich gründlich und machen Sie sich ganz genau Gedanken darüber, ob, gegen was und wie häufig sie ihr Kind impfen lassen wollen. Wägen Sie das Für und Wider ganz genau ab.

 

Lassen Sie sich vor allen Dingen kein schlechtes Gewissen einreden, wenn Sie ihr Kind nicht gegen alles impfen lassen wollen.

 

Die Infektanfälligkeit durchgeimpfter Kinder ist deutlich höher .