Ich muss Sie darauf hinweisen, dass meine Gebühren unabhängig von einer evtl. Übernahme der Kosten durch eine
Krankenversicherung oder Zusatzversicherung zu begleichen sind.
Bitte informieren Sie sich, was Ihre Zusatzversicherung bzw. Krankenversicherung von den Leistungen übernimmt.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Auslagen für Heilpraktiker in der Regel nicht.
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, lege ich bei der Berechnung meiner Leistungen die Gebührenordnung für Heilpraktiker zu Grunde
(GebüH).
Ansonsten richten sich die Behandlungskosten nach dem Zeitaufwand, die unmittelbar nach der Behandlung üblicherweise bar beglichen werden .
Eine Rechnung bzw. Bescheinigung für das Finanzamt kann Ihnen aber gerne ausgestellt werden, aufgeschlüsselt nach o.g. Gebührenordnung.